Im Rahmen der Umsetzung der „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Erzbistum Köln“ (Präventionsordnung) sind alle Träger aufgefordert, ihre Mitarbeitenden schulen zu lassen. Diese Schulungen sind für alle Mitarbeitenden im Erzbistum Köln mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen verpflichtend.
Nachdem dieser Verpflichtung bereits in zahlreichen Veranstaltungen vor Ort nachgekommen wurde, bietet der Diözesan-Caritasverband mit dieser Fortbildung eine Möglichkeit, auch neue Mitarbeitende über die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung und speziell über sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende zu informieren.
Die Schulung beschäftigt Sie sich daher intensiv mit einem angemessenen Umgang von Nähe und Distanz in der Arbeit mit Minderjährigen. Die Mitarbeitenden sollen Handlungssicherheit für den Bedarfsfall gewinnen und geeignete Maßnahmen ergreifen können. Die Reflexion des eigenen professionellen Handelns soll angeregt und eine Kultur der Achtsamkeit gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen in allen Einrichtungen der Caritas und ihrer Fachverbände etabliert bzw. weiterentwickelt werden.
Die Inhalte der Präventionsschulung werden sein:
Ziel dieser Fortbildung ist, alle die Personen, die ehrenamtlich oder professionell Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, umfangreich über die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung und speziell über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu informieren und zu sensibilisieren.