„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zur beteiligen.“ (§ 8 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII)
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Berücksichtigung ihrer Standpunkte und ihre Einbeziehung in Entscheidungen sind auf national und international geltendem Recht begründet.
Neben der Frage nach Konzepten und Thematisierung in den Diensten und Einrichtungen besteht die Anforderung der Umsetzung darin Kinder und Jugendliche nicht nur „anzuhören“, sondern aktiv zu beteiligen. Die persönliche Haltung, Offenheit für ihre Mitteilungen, Neugierde auf ihre Standpunkte und Zutrauen in die Fähigkeiten der Kinder können den Fachkräften helfen, Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu gewinnen und ihnen die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken sowie ihre Position und Rolle in der Gruppe und im Familiensystem einzubeziehen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Das Seminar möchte Mut machen, neue Konzepte und Methoden der Partizipation, ihre theoretische Entwicklung und praktische Implementierung kennenzulernen, sie sich zu eigen zu machen und sie in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Zielgruppen umzusetzen.