Bildungsurlaub Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Seit Oktober 2021 sind wir anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Arbeitnehmer_innen in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt, bezahlte Freistellung nach dem AWbG, für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden.

Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Bildung muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben.

Unsere Tipps:

  • Durch die Eingabe des Stichwortes „Bildungsurlaub“ in der Seminarsuche auf unserer Seite erhalten Sie einen Überblick über alle Bildungsurlaube, die wir aktuell anbieten.
  • Suchen Sie sich ein interessantes Angebot aus.
  • In der Ausschreibung des Angebotes finden Sie alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und klären den Termin ab – der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen den Bildungsurlaub ablehnen.
  • Melden Sie sich an.
  • Planen Sie möglichst langfristig – der offizielle Antrag muss 6 Wochen vor dem Kurstermin beim Arbeitgeber gestellt sein.

Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.

Campusnews

Sie erhalten dann vierteljährlich per E-Mail alle Infos über neue Seminare und freie Plätze.

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