Seit Oktober 2021 sind wir anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
Arbeitnehmer_innen in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt, bezahlte Freistellung nach dem AWbG, für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden.
Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Bildung muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben.
Unsere Tipps:
Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.