Um den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor (sexualisierter) Gewalt in katholischen Einrichtungen, insbesondere Kitas und Familienzentren, zu gewährleisten, ist jeder katholischer Träger nach der Präventionsordnung im Erzbistum Köln aufgefordert, ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten.
Was heißt das aber konkret und was ist dafür zu tun? Ziel dieser Fortbildung ist es, Kita-Leitungen bei der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes zu begleiten. Es soll - ergänzend zum Rahmen des trägerspezifischen Gesamtkonzepts - der Kita-/Familienzentrumsbaustein erarbeitet werden.
Die einzelnen Schritte und Themen sind:
Die Fortbildung wendet sich an Kita-Leitungen sowie einer/m weiteren Mitarbeitenden, so dass bereits während der Schulung im Tandem an der jeweiligen Umsetzung gearbeitet werden kann. Der zweitägige Workshop dient entsprechend der Erarbeitung der wesentlichen Teile eines ISK, die nicht in Trägerverantwortung sind.
Ziel ist es, dass die Teilnehmenden, mit ihrem Team das ISK zum Abschluss bringen können. Insbesondere der im Workshop vorbereitete Verhaltenskodex und die Beschwerdewege sollten mit dem jeweiligen Kita-Team besprochen und von ihm mitgetragen und unterschrieben werden. Die Teilnehmenden erhalten im Workshop alle erforderlichen Materialien.