In der Personalverordnung vom 04. August 2020 wurde für verschiedene Berufsgruppen eine Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 160 Stunden aufgenommen. Die ausgewählten Themen sollen insbesondere die Anforderungen an die Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie berücksichtigen.
Dieser Zertifikatskurs richtet sich daher an folgende Berufsgruppen:
Mit der Teilnahme an diesem Zertifikatskurs erfüllen Sie die in der Vereinbarung vorgegebene Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 160 Stunden. Der Zertifikatskurs ist in eine Grundlagenphase und ein Abschlussmodul unterteilt.
Grundlagenphase
Für die Grundlagenphase rechnen wir von Ihnen belegte Präsenz-Fortbildungen oder Online-Seminare aus den zurückliegenden Jahren an, soweit sie durch Teilnahmebescheinigungen belegt werden können. Die Fortbildungen müssen im Bereich Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie (z. B. U3-Betreuung, Bildungsbereiche, Elternarbeit, Entwicklungspsychologie) erfolgt sein. Zertifikatskurse können zur Hälfte angerechnet werden. Die Auswahl der Qualifizierungsthemen erfolgt im Rahmen der träger-/einrichtungsinternen Personalentwicklung.
Abschlussmodul
Im fünftägigen Abschlussmodul werden zum einen die persönlichen und fachlichen Kernkompetenzen für die U3-Betreuung vertieft und durch aktives Mitarbeiten der Teilnehmenden eingeübt. Zum anderen werden anhand der Praxismaterialien aus dem „Bildungskoffer NRW“ die Bildungsgrundsätze bearbeitet. Wenn Sie sich für das Abschlussmodul angemeldet haben, werden wir Sie fünf Wochen vor Seminarbeginn anschreiben und Sie bitten, uns für die Grundlagenphase alle Teilnahmebescheinigungen vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie 15 Fortbildungstage abgeschlossen haben.
Es gilt eine grundsätzliche Präsenzpflicht für alle Lernzeiten. Die Teilnehmenden dürfen entschuldigt an maximal 10 % (2 Tage) der Lernzeiten fehlen. Die Träger sind daher verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden für alle Schulungszeiten freizustellen. Fehlzeiten müssen qualifiziert nachgearbeitet werden (Studium der Schulungsunterlagen, Unterrichtsgespräche).
Vor einer Anmeldung empfehlen wir eine Beratung durch die zuständige Fachberatung.
Weitere Fragen und Informationsquellen:
Was steht genau in der Personalverordnung?
Originaltext der aktuellen Personalverordnung
Wichtige Veränderungen auf einen Blick
Präsentation zur Personalverordnung (inklusive Infos zu den Schulungsverpflichtungen)
Wo können sich interessierte Träger beraten lassen?
Trägerberatung durch den Landschaftsverband Rheinland