Wer in Deutschland Glücksspiele veranstaltet oder vermittelt, ist nach §6 des GlüStV dazu verpflichtet, die Glücksspieler_innen zu verantwortungsbewusstem Glücksspiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zwecke muss das Personal bezüglich Jugend- und Glücksspielerschutz und Glücksspielsuchtprävention geschult werden.
Die Präventionsschulung unterstützt die Teilnehmer_innen dabei, ihren Glücksspielgästen die Kontrolle beim Glücksspiel zu erhalten und verantwortungsvoll zu handeln. Sie sollen befähigt werden, frühzeitig riskantes, problematisches und pathologisches Glücksspiel zu erkennen, um negativen Folgen für die Glücksspielgäste vorzubeugen. Nach der Schulung verfügen die Teilnehmer_innen über sachkundige Information bezüglich:
Abschließend wird das erworbene Wissen anhand eines Testes überprüft und gefestigt.
Die Schulung richtet sich an das Servicepersonal in gastronomischen Einrichtungen mit Geldspielgeräten, deren Betreiber_innen und sonstigem Personal, welches in Kontakt zu Glücksspielgästen steht.
Diese Online-Schulung gilt jedoch nicht für die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen, da diese eigene Schulungsregelungen für den Gastronomischen Bereich haben (siehe Landesglücksspielgesetze der betreffenden Länder).
Anbieter dieser Online-Schulung ist der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Caritas-Glücksspielsuchtprävention, Große Hamburger Straße 18, 10115 Berlin. Kontakt: spielerschutz@caritas-berlin.de
Der Starttermin ist frei wählbar und nach diesem Termin stehen die Seminarinhalte für 4 Wochen zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich 4 Unterrichtsstunden angesetzt werden (4 Ustd. / 0,5 Tage). Der Unterricht findet ausschließlich in Selbstlernphasen statt.