Der Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist für die katholische Kirche ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der caritativen und pastoralen Arbeit. Im Rahmen der Präventionsordnung des Erzbistums Köln sind alle katholischen Einrichtungen der Sozialen Arbeit aufgefordert, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen.
Die Schulung beschäftigt sich intensiv mit einem angemessenen Umgang von Nähe und Distanz in der Arbeit mit Minderjährigen. Die Mitarbeitenden sollen Handlungssicherheit für den Bedarfsfall gewinnen und geeignete Maßnahmen ergreifen können. Die Reflexion des eigenen professionellen Handelns soll angeregt und eine Kultur der Achtsamkeit gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen in allen Einrichtungen der Caritas und ihrer Fachverbände etabliert beziehungsweise weiterentwickelt werden.
Die Inhalte der Präventionsschulung werden sein:
• Begriffsdefinitionen;
• rechtliche Grundlagen;
• Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen;
• Nähe und Distanz;
• Intervention bei Grenzverletzungen;
• Prävention von (sexualisierter) Gewalt sowie
• Bausteine des institutionelle Schutzkonzeptes.
Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende mit einem regelmäßigen und/oder intensiven pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
Mitarbeitende in Kitas und Familienzentren müssen eine spezielle Präventionsschulung aus dem Kita-Programm wählen.