Die Zahl der Zugewanderten ist in den letzten Jahren ebenso wie die Zahl der Ratsuchenden in den Caritasdiensten gestiegen. Zu den Beratungsthemen gehören migrationsspezifische Fragen beim Zugang zu sozialen Leistungen.
Im Basisseminar Ausländerrecht werden die Grundzüge des Freizügigkeitsrechts von EU-Bürgerinnen und -bürgern sowie Einreise und Aufenthalt bei anderen Ausländerinnen und Ausländern behandelt.
In diesem Aufbauseminar wurden die Zugänge zu sozialen Leistungen angesprochen und dabei auch die Kenntnisse des Basisseminars und das Verständnis der Zusammenhänge vertieft. Es wird Zeit für den kollegialen Austausch bezüglich der Praxis und der empfehlenswerten Vorgehensweisen geben. Ziel ist neben Vermittlung von Rechtskenntnissen, vernetztes Denken zu fördern, um kompliziertere Fälle effektiver bearbeiten zu können.
Die Referentin wird Impulse zu folgenden, oftmals ineinandergreifenden, Inhalten geben:
Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbauseminar ist ein solides Grundwissen, um eine konstruktive Vertiefung vornehmen zu können.